Gründungsjahr: 1990
Fläche: 93,51 km²
Der Nationalpark bietet vielen geschützten und bedrohten Tierarten eine Heimat, beispielsweise dem Wanderfalken und Schwarzstorch. Außerdem wachsen im Nationalpark seltene Pflanzenarten, die als Eiszeitrelikte gelten, wie das Zweiblütige Veilchen und der stängelumfassende Knotenfuß. Erholung finden und Lebensraum für seltene Arten schützen soll im Nationalpark im Einklang möglich sein. Deshalb gelten für den Besuch spezielle Regeln, insbesondere das Wegegebot, der Verzicht auf jegliche Art von Feuer und Drohnenflüge.
Nationalparkknigge
Kernzone Sächsische Schweiz
Zur Gewährleistung einer möglichst störungsfreien Entwicklung wurde in den sensibelsten Naturbereichen des Nationalparks eine Zone ausgewiesen, in der spezielle Verhaltensregeln für Besucher gelten. Die Kernzone, die im Gelände ausgewiesen ist, dient ausschließlich der Besucherlenkung. In dieser Kernzone ist das Betreten nur auf markierten Wegen erlaubt und das Übernachten im Freien nicht gestattet.
Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz
Die Region des Elbsandsteingebirges ist voller Vielfalt und Gegensätze. Unberührte Natur trifft unmittelbar auf landwirtschaftliche Nutzflächen und Siedlungen. Natur und Kultur vereinen sich hier zu einer unverwechselbaren Gesamtheit. Dieser grenzübergreifende Landschaftsraum erstreckt sich auf einer Gesamtfläche von mehr als 700 km². Um seine Einzigartigkeit zu bewahren, wurden Teile davon als Schutzgebiete ausgewiesen.
1956 entstand das Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz und 1990 der Nationalpark Sächsische Schweiz. Heute werden beide Schutzgebiete gemeinsam als Nationalparkregion Sächsische Schweiz entwickelt. Auf tschechischer Seite besteht seit 1972 das Landschaftsschutzgebiet Elbsandsteingebirge (CHKO Labské pískovce) und seit dem Jahr 2000 der Nationalpark Böhmische Schweiz (Národní park České Švýcarsko).